Compliance & Sicherheit

Videohosting für den öffentlichen Sektor: Warum YouTube nicht mehr genügt

Kurzfassung. Ein YouTube-Embed auf einer Website des öffentlichen Sektors kollidiert mit den EU-Einwilligungsregeln für Cookies, der Digital-Souveränitätspolitik und den WCAG-Barrierefreiheitsanforderungen. Die Lösung ist nicht weniger Video, sondern Videohosting in der EU, im eigenen Player, mit Analytics ohne Tracking.
Episodenseite in Springcast mit dem eigenen Videoplayer und dem Umschalter zwischen Audio-, Video- und Theateransicht

Ein Video auf der eigenen Website bedeutet bei den meisten öffentlichen Organisationen noch immer: bei YouTube hochladen und einbetten. Jahrelang war diese Gewohnheit vertretbar: kostenlos, stabil, jeder kennt sie. Doch inzwischen kollidiert sie an drei Fronten mit genau den Anforderungen, die öffentliche Kommunikation erfüllen muss: den Einwilligungsregeln für Tracking-Cookies, der Politik zur digitalen Souveränität, die Parlamente in ganz Europa vorantreiben, und den Barrierefreiheitspflichten aus der EU-Webzugänglichkeitsrichtlinie. In diesem Artikel lesen Sie, was am Standardweg konkret nicht mehr passt und worauf Sie achten sollten, wenn Sie Video in die eigene Verantwortung holen.

Das Embed ist das Problem, nicht das Video

Ein YouTube-Embed lädt Google-Code auf Ihre Seite. Sobald ein Besucher das Video abspielt, werden Cookies gesetzt und Daten mit Google ausgetauscht. Nach europäischen Regeln erfordern Tracking-Cookies eine spezifische, vorherige Einwilligung; in Deutschland ergibt sich das aus § 25 TDDDG in Verbindung mit der DSGVO. In der Praxis heißt das: eine Einwilligungsabfrage vor jedem Video. Wer das Embed ohne Einwilligung lädt, verstößt gegen die Regeln. Der datenschutzfreundlichere Modus, den YouTube anbietet, youtube-nocookie.com, löst das nur teilweise: In der Praxis zeigt sich, dass auch dieser Modus Cookies setzt, sobald abgespielt wird.

Hinzu kommt: Die Verpackung haben Sie nicht in der Hand. Empfohlene Videos am Ende lassen sich seit September 2018 nicht mehr abschalten, höchstens auf den eigenen Kanal beschränken. Und seit der Änderung der Nutzungsbedingungen im November 2020 darf YouTube Werbung bei Videos von Kanälen zeigen, die daran selbst nichts verdienen. Eine Bürgerin, die nach Ihrem Informationsvideo eine Anzeige oder eine beliebige Empfehlung vorgesetzt bekommt: Das ist der Preis von kostenlos.

Souveränität ist keine Prinzipienfrage mehr, sondern Politik

Wo Ihre Inhalte liegen, ist eine politische Frage geworden. Am 18. März 2025 nahm die niederländische Zweite Kammer eine Reihe von Anträgen an, die die Regierung verpflichten, unnötige ICT-Migrationen zu amerikanischen Techkonzernen zu verhindern und europäische Alternativen ernsthaft zu prüfen. Formal betrifft das die niederländische Zentralregierung, aber es setzt den Ton für den gesamten öffentlichen Sektor in Europa, und die Niederlande stehen mit diesem Kurs nicht allein. Video, das bei YouTube liegt, liegt bei Google, zu amerikanischen Bedingungen. Für eine Kommunikationsabteilung ist die Wahl der Videoplattform damit keine Bequemlichkeitsfrage mehr, sondern eine Grundsatzentscheidung, die Sie in einer DSFA oder einem Vergabeverfahren begründen können müssen. „Das haben wir immer so gemacht" zählt dort nicht mehr als Antwort.

Barrierefreiheit gilt auch für den Player

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen, in Deutschland unter anderem über BGG und BITV 2.0 umgesetzt, verpflichtet öffentliche Websites auf WCAG-Niveau AA. Für Video bedeutet das: Untertitel für auditive Informationen und Audiodeskription für visuelle Informationen, für alle aufgezeichneten Videos, die nach dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden; nur Live-Übertragungen sind ausgenommen. Weniger bekannt ist, dass die Anforderungen auch den Player selbst betreffen: Er muss per Tastatur und Screenreader bedienbar sein. Wer die Barrierefreiheitserklärung ernst nimmt, schaut also nicht nur auf die Untertitel, sondern auch auf den Player, in dem das Video auf der eigenen Seite läuft. Und genau diesen Player haben Sie bei einem Embed nicht in der Hand.

Was eine vollwertige Alternative können muss

Die Lösung ist nicht weniger Video, und auch nicht, jedes Video von Hand auf einen eigenen Server zu legen. Was Sie suchen, ist Videohosting, das drei Dinge verbindet. Erstens Hosting in der EU, unter europäischem Recht, damit die Souveränitätsfrage eine klare Antwort hat. Zweitens einen eigenen Player auf Ihrer eigenen Domain: ohne Werbung, ohne Empfehlungen Dritter und ohne Cookies, die eine Einwilligung erfordern. Drittens Analytics, mit denen Sie Reichweite und Ergebnis belegen können, ohne dass Ihre Besucher dafür getrackt werden.

Springcast hat sein Videohosting auf genau diesen Grundsätzen aufgebaut: Ihre Videos liegen auf europäischer Infrastruktur, laufen in einem eigenen Player auf Ihrer Website, und Sie sehen im selben Dashboard, wie sie performen, direkt neben Ihrem Podcast, wenn Sie den ebenfalls bei Springcast hosten. Die Organisation ist ISO-27001-zertifiziert, was in vielen öffentlichen Vergabeverfahren den Unterschied zwischen einer langen und einer kurzen Lieferantenprüfung ausmacht. Wenn Sie sehen möchten, wie das in der Praxis aussieht, besuchen Sie die Feature-Seite zum Videohosting oder buchen Sie eine Demo.

Häufig gestellte Fragen

Nur teilweise. In der Praxis setzt auch youtube-nocookie.com nachweislich Cookies, sobald ein Besucher die Wiedergabe startet, die Einwilligungsschicht vor dem Embed bleibt also nötig.
Am 18. März 2025 nahm die Zweite Kammer Anträge an, die die Regierung verpflichten, unnötige ICT-Migrationen zu amerikanischen Techkonzernen zu verhindern und europäische Alternativen ernsthaft zu prüfen. Formal betrifft das die niederländische Zentralregierung, setzt aber den Ton für die Beschaffung im gesamten öffentlichen Sektor.
Beides. Neben Untertiteln und Audiodeskription für aufgezeichnetes Video verlangt WCAG-Niveau AA auch, dass der Player selbst per Tastatur und Screenreader bedienbar ist, etwas, das Sie bei einem YouTube-Embed nicht selbst kontrollieren.
Auf drei Dinge: Hosting in der EU unter europäischem Recht, einen eigenen Player auf der eigenen Domain ohne Werbung oder Empfehlungen Dritter, und Analytics, die Reichweite messen, ohne einzelne Besucher zu tracken.

← Zurück zum Blog

Holen Sie Ihr Video in die eigene Verantwortung

In der EU gehostetes Video, eigener Player, kein Tracking. Sehen Sie, wie das zu Ihren Compliance-Anforderungen passt.